Informatik als Erweiterungsfach
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Wird Informatik als Erweiterungsfach (4. Fach) gewählt, so müssen die gleichen Module wie für das affine Fach belegt werden. Es gilt also der folgende Auszug aus der Prüfungsordnung:
(3) Im affinen Fach findet ausschließlich eine akademische Teilprüfung statt, die aus zwei Modulprüfungen besteht:
- Je eine Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 2 und des Moduls 3, falls das affine
Fach bereits im Fundamentum studiert wurde.
- Je eine Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 1 und des Moduls 2, falls das affine Fach erst im Hauptstudium gewählt wurde. Die Prüfung des Moduls 1 als Teilprüfung kann im Rahmen der Zwischenprüfung erfolgen.